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Donnerstag, 31. Oktober 2024

Gefälschte Steuerbescheide per Post im Umlauf

In Niedersachsen warnen Polizei und Finanzämter vor gefälschten Steuerbescheiden, die per Briefpost an Bürger verschickt werden. Betrüger versuchen mit täuschend echt aussehenden Schreiben, Geld von...
Quelle: ERV
Donnerstag, 31. Oktober 2024

Gefälschte Steuerbescheide per Post im Umlauf

In Niedersachsen warnen Polizei und Finanzämter vor gefälschten Steuerbescheiden, die per Briefpost an Bürger verschickt werden. Betrüger versuchen mit täuschend echt aussehenden Schreiben, Geld von potenziellen Opfern zu erbeuten. So wurden beispielsweise Briefe versendet, die angeblich vom nicht existierenden Finanzamt Bad Salzdetfurth stammen und zur Zahlung von 762,53 Euro auf ein Konto bei der Sparkasse Weser-Elbe auffordern. Betroffene sollten die Schreiben genau prüfen: Stimmen Steuernummer und persönliche Daten? Existiert das angegebene Finanzamt? Im Zweifel sollte man keine Zahlung leisten und das zuständige Finanzamt oder die Polizei kontaktieren. Wer bereits gezahlt hat, sollte umgehend seine Bank informieren. Für ausführliche Informationen besuchen Sie bitte die Webseite des LKA Niedersachsen: Gefälschter Steuerbescheid per Briefpost.

Donnerstag, 31. Oktober 2024

Inflationsausgleichsprämie noch bis zum 31.12.2024 steuer- und sozialversicherungsfrei

Die sog. Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets aus dem Jahr 2022. Durch die Einführung haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin...
Quelle: ERV
Donnerstag, 31. Oktober 2024

Inflationsausgleichsprämie noch bis zum 31.12.2024 steuer- und sozialversicherungsfrei

Die sog. Inflationsausgleichsprämie ist Teil des dritten Entlastungspakets aus dem Jahr 2022. Durch die Einführung haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn weitere Zahlungen oder Sachbezüge bis zu einer Gesamthöhe von 3.000 € zukommen zu lassen. Aus der Gewährung muss deutlich werden, dass es sich um die Inflationsausgleichsprämie handelt. Dieser Betrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Eine Pflicht zur Zahlung bzw. Gewährung gibt es für den Arbeitgeber jedoch nicht. Die Prämie kann auch in Teilbeträgen gezahlt werden. Die Höhe kann der Arbeitgeber wählen.

Bei einkommensabhängigen Sozialleistungen werden erhaltene Prämienzahlungen nicht leistungskürzend angerechnet, wie es z.B. bei Weihnachts- oder Urlaubsgeld der Fall ist.

Auch, wenn es seitens der Arbeitnehmerschaft keinen rechtlichen Anspruch auf die Prämie gibt, bedeutet dies umgekehrt gleichwohl, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz einzuhalten ist, wenn sie gewährt wird. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist gewahrt, wenn Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird. Der Arbeitgeber ist z.B. berechtigt, den Arbeitnehmern mit einem geringeren Monatsverdienst eine höhere Prämie zu zahlen als den Mitarbeitern mit einem höheren Monatsverdienst.

Gibt es einen Betriebsrat im Unternehmen, besteht ein Mitbestimmungsrecht bei der Verteilung der Inflationsausgleichsprämie.

Der Begünstigungszeitraum läuft noch bis zum 31.12.2024.

Achtung: Der Bundesgerichtshof hat am 25.4.2024 beschlossen, dass die Inflationsausgleichsprämie Arbeitseinkommen darstellt, welches grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen Grenzen pfändbar ist, da der Gesetzgeber die Inflationsausgleichsprämie ausdrücklich nicht für unpfändbar erklärt hat, sie auch keine Erschwerniszulage darstellt und auch keine Zweckbindung hat.

Donnerstag, 31. Oktober 2024

Deutliche Gebührenerhöhung für gerichtliche Registereintragungen geplant

Die Eintragungsgebühren ins Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister sollen aufgrund deutlich gestiegener Sach- und Personalkosten bei den Registergerichten um 50 % erhöht...
Quelle: ERV
Donnerstag, 31. Oktober 2024

Deutliche Gebührenerhöhung für gerichtliche Registereintragungen geplant

Die Eintragungsgebühren ins Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister sollen aufgrund deutlich gestiegener Sach- und Personalkosten bei den Registergerichten um 50 % erhöht werden.

Angesichts der angespannten Haushaltslage der Bundesländer soll eine weitgehende Refinanzierung des Aufwands der Registergerichte durch die Gebühreneinnahmen erfolgen. So sieht es der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vor. Eine Übersicht der bisherigen und geplanten Gebühren findet sich auf der Homepage des BMJ.

Die Gebührenerhöhung soll zum 1. des Folgemonats nach Verkündung der Verordnungsänderung in Kraft treten. Bis zum 30.8.2024 hatten betroffene Verbände noch die Möglichkeit der Stellungnahme zum Entwurf. Auch der Bundesrat muss zustimmen.

Ohnehin notwendige Neu- oder Änderungseintragungen können Unternehmen daher in Zusammenarbeit mit ihrem Notariat durchaus zeitlich forcieren.

Donnerstag, 31. Oktober 2024

Teilentgeltliche Übertragung von Immobilien auf dem Prüfstand – Einspruch ratsam

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat über eine ganz aktuell vom Finanzamt eingelegte Revision gegen ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) zu befinden.Das FG hatte entschieden, dass die...
Quelle: ERV
Donnerstag, 31. Oktober 2024

Teilentgeltliche Übertragung von Immobilien auf dem Prüfstand – Einspruch ratsam

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat über eine ganz aktuell vom Finanzamt eingelegte Revision gegen ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) zu befinden.

Das FG hatte entschieden, dass die teilentgeltliche Übertragung einer Immobilie im Wege vorweggenommener Erbfolge jedenfalls dann kein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft darstellt, wenn die Immobilie für einen Kaufpreis unterhalb der historischen Anschaffungskosten veräußert wurde. Dann könne es nämlich nicht zu einem tatsächlichen Wertzuwachs seitens des Erwerbers kommen, sodass eine Besteuerung nicht möglich sei. Anderenfalls würde ein fiktiver steuerlicher Ertrag besteuert.

Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei einer solchen Vertragsgestaltung auch nicht um ein unwirksames Umgehungsgeschäft.

Der BFH wird zu klären haben, ob die Veräußerung einer Immobilie an einen Angehörigen innerhalb von 10 Jahren nach Anschaffung zu einem Entgelt unterhalb der historischen Anschaffungskosten gleichwohl einen Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft darstellt.

Betroffene Steuerpflichtige sollten sich an ihren Steuerberater wenden und beraten lassen, damit entsprechende Bescheide bis zu einer Entscheidung des BFH offengehalten werden.

Donnerstag, 31. Oktober 2024

Zugangsfiktion bei Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2025 nun nach 4 Tagen

Versenden Behörden Verwaltungsakte, z.B. Bescheide, so geschieht dies derzeit noch in der Mehrzahl der Fälle auf dem Postweg mit „einfachem“ Brief, also ohne eine konkrete Möglichkeit der...
Quelle: ERV
Donnerstag, 31. Oktober 2024

Zugangsfiktion bei Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2025 nun nach 4 Tagen

Versenden Behörden Verwaltungsakte, z.B. Bescheide, so geschieht dies derzeit noch in der Mehrzahl der Fälle auf dem Postweg mit „einfachem“ Brief, also ohne eine konkrete Möglichkeit der Nachverfolgung, wann der Brief beim Empfänger eingegangen ist.

Aus diesem Grund gibt es eine gesetzliche Vermutungsregel, wann der Brief beim Empfänger eintrifft. Diese Frist betrug in der Vergangenheit 3 Tage. Da jedoch im Sommer 2024 die Laufzeitvorgaben verlängert wurden, wurden nun auch die Vermutungsregelungen für die Zustellung von Verwaltungsakten, hierzu gehören u.a. Steuerbescheide, von 3 auf 4 Tage verlängert. Außerdem kann die Bekanntgabe eines Steuerbescheids nach der Vermutungsregel nicht an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag erfolgen. Die Neuerung gilt für Verwaltungsakte, die nach dem 31.12.2024 versendet werden.

Wird also durch das Finanzamt ein Steuerbescheid an einem Dienstag zur Post gegeben, wäre der vierte Tag nach der Zustellung ein Samstag. Da die Vermutungsregelung aber weder Samstag noch Sonntag greift, gilt der Bescheid erst am folgenden Montag als zugestellt. Ein am Donnerstag vor Ostern zur Post gegebener Bescheid gilt aufgrund des sich an den Sonntag anschließenden Feiertags gar erst am folgenden Dienstag als zugestellt.

Die Vermutungsregel kann durch den Empfänger allerdings erschüttert und somit der Zugangszeitpunkt weiter verlängert werden, wenn der Empfänger den späteren Zugang nachweisen kann.

Die Vermutungsregel gilt analog für die elektronische Übermittlung von Steuerbescheiden oder Verwaltungsakte, die elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden.

Donnerstag, 31. Oktober 2024

Unterhalt als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung auch bei Vermögen des Empfängers?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Unterhaltsleistungen nur dann eine einkommensteuerlich zu berücksichtigende außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn das Vermögen des...
Quelle: ERV
Donnerstag, 31. Oktober 2024

Unterhalt als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung auch bei Vermögen des Empfängers?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Unterhaltsleistungen nur dann eine einkommensteuerlich zu berücksichtigende außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn das Vermögen des Unterhaltsempfängers 15.500 € nicht übersteigt. Die monatlichen Unterhaltsleistungen sind – jedenfalls bis zu einem bestimmten Zeitpunkt – nicht in die Vermögensberechnung mit einzubeziehen.

Das beklagte Finanzamt (FA) hatte den Abzug als außergewöhnliche Belastung für die Unterhaltspflichtigen verweigert, weil das Vermögen des Unterhaltsberechtigten, für den kein Anspruch auf Kindergeld mehr bestand, zum 1.1. des betreffenden Jahres das Schonvermögen um knapp einen Monatsunterhaltsbetrag überschritt, wobei es sich hierbei um den Unterhalt für den Monat Januar handelte. Dieser war bereits am Ende des Vorjahres auf dem Konto des Unterhaltsberechtigten eingegangen. Das FA bezog sich hierbei auf die in den Einkommensteuerrichtlinien genannte Vermögensgrenze von 15.500 €.

Der BFH stellte in seinem Urteil klar, dass die bereits vorausgeleistete Unterhaltszahlung nicht in das Vermögen einzubeziehen sei, jedenfalls nicht im Laufe des Jahres. Erst im Folgejahr könne eine nicht verbrauchte Unterhaltsleistung zu schädlichem Vermögen werden.

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Datum Titel Quelle
31.10.2024 Energetische Gebäudesanierung der eigenen vier Wände von der Steuer absetzen ERV
31.10.2024 Fälligkeitstermine - November 2024 ERV
31.10.2024 Basiszins / Verzugszins ERV
31.10.2024 Verbraucherpreisindex ERV
31.10.2024 Prozentangabe der Preisermäßigung in einer Werbung ERV
31.10.2024 Online-Kündigung von Verbraucherverträgen über Kündigungsbutton ERV
31.10.2024 Anspruch auf Equal Pay ERV
31.10.2024 Kein Anspruch auf Abfindung nach Sozialplan ERV
31.10.2024 Errichtung eines Pools unter Bäumen – kein Anspruch auf Laubrente ERV
31.10.2024 Denkmalrechtliche Genehmigung für Solarzaun ERV
31.10.2024 Klärung der Testierfähigkeit – Herausgabeanspruch von Behandlungsakte ERV
30.09.2024 Frist für Steuerermäßigung nach dem Erbfall beginnt regelmäßig mit dem Tod des Erblassers ERV
30.09.2024 Kein unbeschränkter Sonderausgabenabzug privater Zusatzkrankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Krankenversicherte ERV
30.09.2024 Corona-Hilfen für Selbstständige sind beitragspflichtiges Einkommen freiwillig gesetzlich Krankenversicherter ERV
30.09.2024 Begrenzung rückwirkender Auszahlung festgesetzten Kindergeldes auf 6 Monate ist rechtmäßig ERV
30.09.2024 Reduzierung der Fördersätze in den BAFA-Energieberatungsprogrammen ab 7.8.2024 ERV
30.09.2024 Wohngeld wird zum 1.1.2025 erhöht ERV
30.09.2024 Zufluss von Tantiemen beim GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ERV
30.09.2024 Fälligkeitstermine Oktober 2024 ERV
30.09.2024 Basiszins / Verzugszins ERV
30.09.2024 Verbraucherpreisindex ERV
30.09.2024 Ersatz bei nachträglichem Mangel an einer Kaufsache ERV
30.09.2024 Fahrtenbuchauflage – zu späte Bekanntgabe des Fahrzeugführers gegenüber Bußgeldstelle ERV
30.09.2024 Wirksamkeit eines vor der Eheschließung geschlossenen Erbvertrags nach späterer Scheidung ERV
30.09.2024 Zugang einer Kündigung per Einwurf-Einschreiben ERV
30.09.2024 Eigenbedarfskündigung gilt nicht für Cousin ERV
30.09.2024 Verkehrssicherungspflicht für Gartenteich ERV
30.09.2024 Sturmschaden in der Kfz-Versicherung ERV
30.09.2024 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot eines GmbH-Geschäftsführers ERV
30.09.2024 Aufwendungsausgleichsgesetz – keine Erstattung von Lohnfortzahlungskosten an GmbH-Geschäftsführer ERV
31.08.2024 Corona-Wirtschaftshilfen: Letzte Frist für Schlussabrechnung endet am 30.9.2024 ERV
31.08.2024 Meldepflicht elektronischer Kassen- und anderer Grundaufzeichnungssysteme ab 1.1.2025 ERV
31.08.2024 Grundstücksbewertung im Bundesmodell rechtswidrig? Finanzverwaltung reagiert mit Ländererlass ERV
31.08.2024 BFH hat Bedenken gegen die Beschränkung der Verlustabzugsverrechnung bei Termingeschäften ERV
31.08.2024 Änderungen bei Meldepflichten für Fremdwährungskonten spätestens ab 2025 ERV
31.08.2024 Fälligkeitstermine September 2024 ERV
31.08.2024 Basiszins / Verzugszins ERV
31.08.2024 Verbraucherpreisindex ERV
31.08.2024 Arbeitnehmerhaftung bei Unfall mit einem Firmenfahrzeug ERV
31.08.2024 Aufklärungspflicht vor einer Operation ERV
31.08.2024 Keine Kostenerstattung für operative Therapie eines grauen Stars im Ausland ERV
31.08.2024 Verjährte Schadensersatzforderungen – Aufrechnung mit Kaution möglich ERV
31.08.2024 Kenntnis einer Wohnflächenabweichung nicht durch Einzug in die Wohnung ERV
31.08.2024 Getrenntleben der Eheleute trotz gemeinsamer Wohnung ERV
31.08.2024 Gemeinschaftliches Testament – Testierunfähigkeit ERV
31.08.2024 Unfall zwischen abbiegendem Traktor und überholendem Pkw ERV

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Harald Elster bei Bundesfinanzminister Olaf Scholz

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EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker (Mitte) mit seinen Senatskollegen StB/WP Harald Elster (links) und StB/WP Heinz-Wilhelm Bühler (rechts)